
Wolfgang Dirscherl / pixelio.de
Unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung will die EU die Daten aller Flugpassagiere (Passenger Name Record, PNR) zentral abspeichern und auswerten. Sie stellt damit die bisherige Rechtspraxis auf den Kopf: Nicht mehr nur nach einem Anfangsverdacht, auf richterliche Erlaubnis hin oder als Stichprobe sollen Sicherheitsbehörden Zugriff auf die Daten bekommen, sondern grundsätzlich, ohne Anlass, ohne Einschränkung, ohne Kontrolle, und zwar vollständig und umfassend. Die Unschuldsvermutung, die eigentlich grundsätzlich in unserem Rechtssystem gilt, wird damit außer Kraft gesetzt. Die vorgesehene Analyse aller Fluggastdaten macht zunächst jeden Passagier zum Verdächtigen. Das stellt einen massiven Eingriff in das Recht auf Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung dar.
Dieses auf den kopfgestellte Rechtsverständnis soll zunächst für Passagiere gelten, die Europa auf dem Luftweg verlassen oder in ein Europäisches Land einreisen. Die Ausweitung der Datenerfassung auf Flüge innerhalb Europas und auf nationale Flüge ist zu befürchten.
Am 17. Dezember 2012 Im Januar 2013 will das EU Parlament über die Einführung der Fluggastdatenspeicherung entscheiden. Der Widerstand gegen dieses Vorhaben wird …weiterlesen…