Nach Recherchen von netzpolitik.org intensivieren Verlage ihre Lobbyarbeit in Brüssel in Sachen Datenschutzgrundverordnung. Sie wollen die Regelungen soweit verwässern, dass Verlage auch zukünftig die Daten ihrer Kunden verkaufen können. In Deutschland ist ihnen solch ein Datenschutz-Coup zuletzt 2009 gelungen. Quasi in letzter Minute wurde das bereits gestrichene verbraucherfeindliche Listenprivileg wieder in den Gesetzentwurf zum Bundesdatenschutzgesetz aufgenommen und dann verabschiedet.
Verlage haben sich in den letzten 20 Jahren zu den großen Verkäufern von Verbraucherdaten entwickelt. Sie schöpfen dazu aus einer bisher nicht versiegenden Quelle, ihren umfassenden Kundendatenbanken. Der Datenhandel wird in aller Stille, von den Betroffenen und der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, abgewickelt. Eine Information an die betroffenen Verbaucher oder gar deren Zustimmung ist nicht vorgesehen.
Bislang beschäftigt sich die Diskussion um Datenschutz zu einem großen Teil mit sozialen Netzwerke; die Verlage sind bislang kaum in den Fokus geraten. Aus unserer Sicht zu Unrecht. Anders als die oft pseudonymen und unsicheren Daten aus sozialen Netzwerken verfügen Verlage über die Klarnamen, die postalischen Adressen und präzise Einkaufsprofile sowie Finanzdaten ihrer Kunden und verkaufen diese auf dem Markt für Kundendaten.
Manch Leser mag an dieser Stelle anmerken: Was ist schon problematisch daran, wenn meine Adresse verkauft wird?
…weiterlesen…